Konzeption

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1. Einführung
Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe an Schulen in einer verbindlich veeinbarten und gleichberechtigten Kooperation. Sie stärkt die Schule in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgabe und übernimmt eine Brückenfunktion zwischen Jugendhilfe und Schule. Schulsozialarbeit ist ein Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung. Sie integriert jugendhilferelevante Ziele und Methoden in die Schule und stellt damit eine zusätzliche Ressource dar, die die pädagogische Qualität der Schule bereichert.
Öffnung der Schulen e.V. ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und bietet seit 1994 Soziale Arbeit an Schulen an. Seit 2006 erfolgte eine stetige Umstrukturierung der Arbeitsschwerpunkte des Vereins von den Angeboten der offenen Jugendarbeit an Schulen hin zum Angebot der Schulsozialarbeit. Seit 2011 ist Schulsozialarbeit Hauptarbeitsschwerpunkt des Vereins neben der Projektarbeit.
Diese Konzeption orientiert sich sowohl am Leitbild des Vereins als auch an den Empfehlungen zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit im Bereich Schulsozialarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule in Mecklenburg Vorpommern. Die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Schulen und dem ÖdS e.V. wird durch eine Kooperationsvereinbarung verbindlich geregelt.
Dieses Konzept ist als Rahmenkonzept zu verstehen. Zur Ausgestaltung der Schulsozialerbeit an den einzelnen Schulen werden detaillierte, Jahresarbeitspläne erstellt, die, angepasst an den Schulplan die Besonderheiten der verschiedenen Standorte berücksichtigt.
2. Gesetzliche Grundlagen
Schulsozialarbeit erfolgt in Orientierung an folgenden Rechtsgrundlagen:
• § 8 SGB VIII (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen)
• § 11 SGB VIII; § 2 KJfG M-V (Jugendarbeit)
• §13, 29 SGB VIII; § 3 KJfG M-V (Jugendsozialarbeit und soziale Gruppenarbeit)
• § 14 SGB VIII; § 4 KJfG M-V (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz)
• § 81 SGB VIII (Zusammenarbeitsgebot)
• §§ 34,35,40 SchulG M-V (Anspruch des Schülers auf Förderung und Begleitung sowie
Zusammenarbeitsgebot)
• §§ 59,59a SchulG M-V (Kooperative Erziehungs- und Bildungsangebote)
3. Standorte und kooperierende Schulen
Grundschule „Karl Krull“ Bleichstr. 36, 17489 Greifswald
03834 – 540590 / 03834 – 540598, ssa.krull@oeffnung-der-schulen.de

Grundschule „Martin-Anderson-Nexö“ Warschauer Straße 16, 17493 Greifswald
03834 840189 / mobil: 0178 7788944, ssa.nexoe@oeffnung-der-schulen.de

Integrierte Gesamtschule „Erwin Fischer“ Einsteinstr. 6 ; 17491 Greifswald
03834 – 500775 , 0177- 1733633, ssa.fischer@oeffnung-der-schulen.de

Gymnasium „Friedrich Ludwig Jahn“ D.-Bonhoeffer-Platz 1 ; 17489 Greifswald
03834/792121 , ssa.jahn@oeffnung-der-schulen.de

Gymnasium „Alexander von Humboldt“ Makarenkostraße 54; 17493 Greifswald
03834/ 80560 oder 805614, ssa.humboldt@oeffnung-der-schulen.de

Regionales Berufliches BildungszentrumStandort Siemensallee Siemensallee 5; 17489 Greifswald
03834/54 54 46 oder 54 54 40, ssa.bs.siemens@oeffnung-der-schulen.de

Regionales Berufliches Bildungszentrum – Standort Beimlerstraße Beimlerstraße 7 in 17491 Greifswald, 03834/8196-0 /-291, info@oeffnung-der-schulen.de

4. Zielgruppen
Schulsozialarbeit richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule. Insbesondere an diejenigen, welche von sozialer Benachteiligung betroffen sind, Schüler*innen, welche sich in schulischen oder familiären Konfliktsituationen befinden und an Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsschwierigkeiten.Eine weitere wichtige Zielgruppe sind die Eltern als Teil des sozialen Umfeldes der Schüler*innen und als wichtige Akteure im Raum Schule. Weiterführend gehören auch Familienangehörige und Freunde zur Zielgruppe der Schulsozialarbeit.
Lehrer*innen und andere an Schule Beteiligte sind eine dritte relevante Zielgruppe für Schulsozialarbeit
5. Ziele bezogen auf die Zielgruppen
Ziel der Schulsozialarbeit ist es, als Ansprechpartner für Kinder- und Jugendliche, die in ihrer persönlichen Entwicklung gefährdet, sozial ausgegrenzt und benachteiligt sind zu fungieren, bestehende Problemsituationen und Benachteiligungen zu erkennen und zu überwinden. Schulsozialarbeit leistet einen Beitrag zur Gestaltung der Schule als Lebensraum und ihrer Öffnung ins Gemeinwesen, sie ist Vermittler von Kontakten zu außerschulischen Einrichtungen, Projekten und Vereinen und unterstützt ein soziales Lernen an der Schule und an anderen Lernorten. Schulsozialarbeit ermöglicht durch präventive Angebot Information und Aufklärung zu kinder- und jugendrelevanten Themen.
In der Arbeit mit Gruppen verfolgt Schulsozialarbeit das Ziel, die Akzeptanz von Heterogenität zu fördern und positive Gruppenstrukturen zu unterstützen sowie eine achtsame Konfliktkultur zu etablieren.

5.1 Ziele in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
• Stärkung und Förderung von Sozial- und Lebenskompetenz
• Förderung der Fähigkeit der Selbstreflexion und Eigenverantwortungsübernahme
• Förderung der Fremdwahrnehmung, Toleranz und Akzeptanz
• Vermittlung von Kenntnissen der Beratungsangebote in und außerhalb der Schule
• Begleitung und Unterstützung des sozialen Miteinanders der Schüler untereinander
• Stärkung der Beziehungs- und Kontaktfähigkeit
• Unterstützung bei der Entwicklung von Zielen und Perspektiven
• Unterstützung bei der Überwindung lernbeeinträchtigender Umstände
• Berufliche Orientierung

5.2 Ziele in der pädagogischen Arbeit mit Eltern
• Stärkung der Eltern in ihren Erziehungskompetenzen
• Informationen zu Ansprechpartnern und Hilfereinrichtungen
• Schulsozialarbeit als Ansprechpartner für Bedarfe der Eltern
• Unterstützung der Eltern in ihrer Handlungsfähigkeit
• Begleitung der Eltern in Krisensituationen
• Ansprechpartner für Eltern und Vermittler in Konfliktsituationen in Familie oder mit Lehrer*innen

5.3 Ziele in der pädagogischen Arbeit mit Lehrkräften
• Lehrkräfte kennen die sozialpädagogischen Angebote der Schulsozialarbeit
• Lehrkräfte sind informiert über Beratungsangebote, soziale Projekte
• Lehrkräfte verstehen Schulsozialarbeit als Chance und nutzen das Angebot
• Lehrkräfte nutzen die Schulsozialarbeit bei der Schaffung eines positiven Schul- und Klassenklimas
• Lehrkräfte fühlen sich in ihrer eigenen Rolle gestärkt
• Unterstützung der Lehrkräfte in ihrer Handlungsfähigkeit
• Unterstützung und Entlastung der Lehrkräfte in Krisensituationen
• Unterstützung der Lehrkräfte bei der Realisierung von Projekten, Exkursionen, etc.
• Unterstützung der Lehrkräfte in Konfliktsituationen mit Eltern

6. Pädagogischer Rahmen der Schulsozialarbeit
6.1 Prinzipien
Freiwilligkeit – als Grundsatz für die Inanspruchnahme der sozialpädagogischen Angebote.
Partizipation – die Vorstellungen der Betroffenen werden akzeptiert und finden bei der Erarbeitung von Lösungswegen und Zielen Berücksichtigung.
Allparteilichkeit – die legitimen Interessen aller Beteiligten werden berücksichtigt, Schwächere werden gestützt und Kompromissfähigkeit gestärkt.
Hilfe zur Selbsthilfe – Schüler*innen werden darin gestärkt, ihr Leben eigenständig und eigenverantwortlich zu gestalten.

6.2 Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte
Es werden folgende inhaltliche Schwerpunkte in der Schulsozialarbeit benannt:
• Einzelfallhilfe und Beratung
• Soziale Gruppenarbeit
• Vermittlung von weiterführenden Hilfen
• Projektarbeit
• Netzwerk- und Gremienarbeit

6.3 Grenzen
Schulsozialarbeit muss von allen Akteuren der Schule akzeptiert und unterstützt werden. Sie sollte als eigenständiges Arbeitsfeld verstanden werden und klar abgegrenzt von Schule und Hilfen zur Erziehung gesehen werden.
Es muss ein regelmäßiger Austausch zwischen Schulleitung und Schulsozialarbeit ermöglicht werden.

6.4 Methoden und Ansätze
Die Schulsozialarbeit nutzt eine Vielzahl unterschiedlicher sozialpädagogischer Ansätze. Die Kinder und Jugendlichen werden in ihrer Persönlichkeit ganzheitlich wahrgenommen. Aus dem systemischen Ansatz heraus erfolgt eine Förderung unter Berücksichtigung persönlicher Ressourcen und Ressourcen aus der Familie, aus dem sozialen Umfeld und des Sozialraumes des/der Betreffenden.
Um frühzeitig Gefährdungen, Benachteiligungen und Ausgrenzungen entgegenzuwirken, arbeiten die Schulsozialarbeiter präventiv. Durch Planung, Initiierung und Durchführung von Veranstaltung zu relevanten Themen wie Sucht, Gewalt, Medien, Gesunde Ernährung, etc. ermöglichen sie die Auseinandersetzung mit gefährdenden Inhalten und unterstützen Toleranz und Akzeptanz von menschlicher Vielfalt, tragen also zur Demokratieentwicklung bei.
Die sozialpädagogische Gruppenarbeit als ein Grundelement der Schulsozialarbeit ermöglicht das Angebot von sozialen Kompetenztrainings zielgruppen- und themenorientiert, beispielsweise die Ausbildung von Streitschlichtern, die Arbeit mit Kindern in Trennungsfamilien, die Schülermedienarbeit oder die berufliche Orientierung.
In Schulklassen arbeitet Schulsozialarbeit mit Elementen der sozialpädagogischen Gruppenarbeit, um Konflikte zu schlichten, zwischen den Gleichaltrigen und/oder zwischen Schüler*innen und Lehrer*innen zu vermitteln und um zu einer positiven Gruppenstruktur und Teambildung beizutragen.
Die Krisen- und Informationsberatung erfolgt durch informelle und formelle Beratung, weiterführend als Einzelfallhilfe und Beziehungsarbeit, Vertraulichkeit wird hierbei sichergestellt.
Über diese allgemeinen Ansätze hinaus entwickelt jeder Schulsozialarbeiter nach Bedarf an seiner Schule weitere Schwerpunkte, Ziele und Aufgaben. Diese werden in einem detaillierten, zeitlich orientierten Jahresarbeitsplan festgeschrieben, welcher sich am Schulprogramm orientiert und mit der Schulleitung abgestimmt ist.

7. Qualitätssicherung
7.1 Personal
Der Verein Öffnung der Schulen erfüllte konsequent das Fachkräftegebot. So weisen die beschäftigten Schulsozialarbeiter*innen eine pädagogische Grundausbildung, in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium, verschiedene Zusatzqualifikationen (Mediation, Schulmediation, Entspannungstraining, u.a.) nach. Darüber hinaus werden Persönlichkeitskompetenzen, insbesondere Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit erwartet. Der Verein Öffnung der Schulen e.V. ist bestrebt, eine Kontinuität in der personellen Besetzung zu sichern. Es erfolgt eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung und Supervision und monatliche Teamsitzungen zur Weiterentwicklung und Reflexion des beruflichen Handelns. Auch die Vernetzung in unterschiedliche Fachgremien (AK Schulsozialarbeit, Landesfachverband Schulsozialarbeit) ist gegeben.
7.2 Finanzierung
Die Personalkosten für Schulsozialarbeiter*innen des ÖdS e.V. werden zum einen aus Mitteln des ESF-Förderprogrammes, Kreismitteln und Mitteln des Schulträgers finanziert. Des Weiteren wird eine Personalkostenförderung über das Bildungs- und Teilhabepacket realisiert.
Darüber hinaus steht für die Umsetzung der Schulsozialarbeit an den einzelnen Schulen ein Sachmittelbudget zur Verfügung. Dieses wird aus Mitteln des Schulträgers oder aus Kreismitteln finanziert.
7.3 Strukturelle Rahmenbedingungen
Zur Umsetzung der Schulsozialarbeit steht in der jeweiligen Schule ein geeigneter Raum mit entsprechender Ausstattung, einschließlich Telefon, Internet und PC zur Verfügung. Grundvoraussetzung für das Gelingen der Schulsozialarbeit ist die Offenheit und Akzeptanz von Seiten der Schule.
8. Ausblick
Diese Konzeption sollte als ein sich stetig den veränderten Bedingungen, Bedarfen und Möglichkeiten der Schulsozialarbeit anpassendes Rahmenkonzept für die Schulsozialarbeit des Vereins Öffnung der Schulen“ e.V. verstanden werden und nicht als feststehend und unveränderbar.
Die Finanzierung der Schulsozialarbeit sollte als festes Fundament stehen und Kontinuität und Nachhaltigkeit ermöglichen, denn Schulsozialarbeit ist mittlerweile ein fester Bestandteil der Jugendhilfe und Schule.
 

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